Einführung Audiofingerprint ab Juli 2021
Um eine schnelle und genaue Verteilung der Tantiemen an die Musikschaffenden im Nutzungsbereich Hörfunk und Fernsehen sicherzustellen, sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter mittlerweile gegenüber GEMA und GVL verpflichtet, genutzte Musik über ein elektronisches Musikmeldesystem zu melden.
Über die sogenannte „Audiofingerprint-Technologie“ werden dabei aus den eigens in einer digitalen Plattform hochgeladenen Referenz-Audiodateien digitale Fingerabdrücke erstellt, anhand derer die Musik in den Sendungen erkannt werden kann. Aus diesen Informationen erfolgt dann die automatische Abrechnung der jeweiligen Musikverwendungen an die Rechtinhaber.
Von diesen Verfahren ist zukünftig auch die Verwendung von Musik in den jeweils ausgestrahlten Werbespots in den öffentlich-rechtlichen Radioprogrammen betroffen. Es ist also notwendig, dass der GEMA die von Werbungtreibenden genutzten Musikstücke vorliegen.
Daher ist der GEMA zukünftig die in den Werbespots bzw. Sponsoringtrailern verwendete Musik bereitzustellen. Das beschriebene Verfahren ist unbedingte Voraussetzung dafür, dass die GEMA auch die Rechteinhaber der in Werbung und Sponsoring genutzten Musik zukünftig genau abgelten kann.
Mittelfristig wird dieses Verfahren die manuelle GEMA-Datenerhebung in unserer Gesellschaft vollständig ersetzen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir in einer Übergangsphase – parallel dazu – immer noch Daten nach dem bisherigen Meldeverfahren zu erfassen haben. Wir sind also darauf angewiesen, dass Sie uns vorerst auch die GEMA-Angaben in gewohnter Art mit den Einschaltplänen zukommen lassen.
Wir haben für Sie in einer Präsentation das entsprechende Meldeverfahren Schritt für Schritt zusammengefasst.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf www.gema.de.
Vor diesem Hintergrund haben wir auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Punkt 12 angepasst. Die aktualisierten AGB finden Sie hier.